Berufung zurückgezogen – 36-Jähriger wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt
Nordhorn – In einem Prozess am Landgericht Osnabrück hat die Staatsanwaltschaft die Berufung gegen einen 36-jährigen Angeklagten zurückgezogen. Das teilt ein Sprecher des Landgerichts der ems-vechte-welle mit. Der Angeklagte hatte sich im Mai 2017 mit einem Mittäter auf ein Firmengelände in Nordhorn begeben und Zutritt zum Gebäude verschafft. Dort sollen sie aus dem Lager 365 Mobiltelefone und 15 Kameraobjektive im Gesamtwert von 125.000 Euro gestohlen haben, um sie anschließend weiterzuverkaufen. Durch die Aufhebung der Berufung ist nun das Urteil des Amtsgerichts Nordhorn vom Juni 2018 rechtskräftig. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Der Mittäter erschien nicht zum Termin. Daher wird für ihn ein neuer Verhandlungstag am Landgericht angesetzt. /nh