Berufung zurückgezogen; Landwirt akzeptiert Geldstrafe

Ringe – Das Urteil des Nordhorner Amtsgerichts gegen einen Landwirt und einen Mitarbeiter ist rechtskräftig. Der Landwirt aus Ringe muss wegen Tierquälerei eine Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro zahlen, der Mitarbeiter 1800 Euro. In den Ställen des Landwirts waren Schweine mit Lähmungen, Schwanzwunden und weiteren Verletzungen gefunden worden, die Stallungen wurden von dem Mitangeklagten betreut. Die Missstände waren bei einer Kontrolle des Veterinäramts des Landkreises Grafschaft Bentheim entdeckt worden. Zunächst hatten die Angeklagten Revision gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt. Heute hätte deshalb das Berufungsverfahren beginnen sollen. Beide Angeklagten zogen die Berufung aber zurück, jetzt gilt das Urteil des Amtsgerichts.

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