Papenburg

Beflaggung am Papenburger Gymnasium sorgt weiter für Diskussionen

Papenburg – Die Beflaggung am Papenburger Gymnasium sorgt weiter für Diskussionsstoff. Es geht um die Frage, ob die Deutschlandfahne senkrecht anstatt quer gehisst werden dürfe? Manchem Papenburger missfällt Form und der Anblick. Auf Nachfrage der Ems-Zeitung kündigte der Landkreis Emsland eine nochmalige Überprüfung an. Im Meppener Kreishaus sieht man dieser Prüfung gelassen entgegen. Eine Kreissprecherin zitiert in einer Antwort die Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996. Darin heißt es: „Die Bundesflagge kann auch in Form eines Banners geführt werden“. Das bedeute, dass sie auch senkrecht ausgerichtet sein dürfe. / lc

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