Bauherren aus Lingen und Haren bekommen Erschließungskosten nicht erstattet
Lingen/ Haren/ Osnabrück. Bauherren aus Lingen und Haren bekommen die Erschließungskosten für ihre Baugrundstücke nicht erstattet. Das hat nun das Landgericht Osnabrück entschieden. Die Kläger hatten zwischen 2002 und 2009 für ihre Grundstücke einen Pauschalpreis pro Quadratmeter an ein von den Gemeinden beauftragtes Privatunternehmen bezahlt. in dieser Pauschale waren die Erschließungskosten bereits enthalten. Die Kläger befürchten nun, dass trotz der Pauschale Mehrkosten für die Erschließung anfallen könnten. Zudem behaupten die Kläger, dass die Pauschale überhöht gewesen sein könnte. Aus diesem Grund hatten die Bauherren schon vor mehreren Zivilkammern erfolglos gefordert, dass die Anteile der Erschließungskosten aus dem Pauschalpreis herausgerechnet und zurückerstattet werden. Dem hat das Landgericht nun eine Absage erteilt. Gegen das Urteil ist bereits teilweise Berufung eingelegt worden.