Autofahrer von Zug erfasst: Kein Schmerzensgeld
Emsland. Ein Autofahrer, der im Sommer 2011 mit einem Güterzug an einem emsländischen Bahnübergang kollidiert ist, ist mit seiner Berufungsklage vorerst gescheitert. Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach dem Mann kein Schmerzensgeld zu. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil des Landgerichts Osnabrück. Der Mann hatte mit seinem Transporter einen unbeschrankten Bahnübergang überquert, ohne vorher anzuhalten. Dabei wurde er von einem Güterzug mit 30 Waggons erfasst. Der Transporter wurde etwa 50 Meter mitgeschleift, der Mann schwer verletzt. Im Prozess verlangte der Mann nun 30.000 Euro Schmerzensgeld, ein Fünftel des erlittenenen Schadens. Um die Situation am Bahnübergang besser einschätzen zu können, hatte das Oberlandesgericht einen Ortstermin anberaumt. Es kam zu dem Ergebnis, dass der Mann den Zug hätte sehen müssen und alleine Schuld ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.