Aufstallungspflicht auch in der Grafschaft verlängert
Grafschaft Bentheim/Emsland – Nachdem der Landkreis Emsland seine Aufstallungspflicht für Geflügel bereits vergangene Woche verlängert hat, ist nun auch der Landkreis Grafschaft Bentheim nachgezogen. Aufgrund der aktuellen Ausbrüche der Geflügelpest in den Landkreisen Emsland und Cloppenburg bleibt die Aufstallungspflicht in der Grafschaft mindestens bis Ende Februar bestehen. Bisher wurden in Deutschland über 600 Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt. Hinzu kommen knapp 50 Geflügelpestausbrüche in Hausgeflügelbeständen. /jz