Aufstallpflicht im Emsland bleibt bestehen
Emsland – Der Landkreis Emsland wird die Aufstallungspflicht für Geflügel vorerst beibehalten. Es besteht ein unverändert hohes Risiko für Seuchenbefall nach Einschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts. So steht es in einer Pressemitteilung des Landkreises. Im Emsland als Region mit flächendeckend hoher Wildvogel- und Wirtschaftsgeflügeldichte wäre somit die Aufhebung der Stallhaltungspflicht aus Gründen der Tierseuchenvorsorge unverantwortlich. Hintergrund der erneuten Überprüfung war ein Runderlass des Landwirtschaftsministeriums des Landes Niedersachsen, wonach um Überprüfung der Aufstallungspflicht gebeten wird. Seit dem 21. November 2014 besteht die Aufstallpflicht im Landkreis Emsland. /av