Aufgrund mangelnder Beweise freigesprochen
Nordhorn. Im Prozess um eine Hanfplantage in der Ursulastraße ist heute vor dem Landgericht Osnabrück ein Urteil gefallen. Vor Gericht waren ein Mann und ein 16-jähriger. Beide wurden freigesprochen. Angeblich waren sie auf der Plantage als Gießer und Pflücker eingesetzt worden. Die Polizei hatte die Anlage im März hochgenommen. Dabei stellten die Beamten fast 1800 frische und rund 335 Kilo abgeerntete Pflanzen sicher. Außerdem soll die Bande den Stromzähler manipuliert und so den Versorger um 41 Tausend Euro betrogen. Da der eigentliche Täter der Bande flüchtig ist, konnten keine handfesten Beweise festgelegt werden.