Grafschaft

Auch in der Grafschaft gilt ab heute die Stallpflicht für Geflügel

Grafschaft Bentheim. Geflügel im Emsland muss ab sofort in den Stall. Das hat der Landkreis entschieden. Die Stallpflicht für sämtliches Geflügel gilt zunächst bis zum 31.Januar 2017. Grund ist das Auftreten der Vogelgrippe bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und in Konstanz. Zuvor hatte es bereits Fälle von H5N8 in deutschen Nachbarländern gegeben. Im Emsland werden rund 35 Millionen Stück Geflügel gehalten. Auch der Landkreis Grafschaft Bentheim hat heute eine Stallpflicht für das Geflügel im Landkreis verordnet. Sie gilt auch hier bis Ende Januar. In der Grafschaft werden zur Zeit rund 9,4 Millionen Stück Geflügel gehalten. /mk

Geschrieben von