Arbeitsagentur überprüft Bestimmungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Emsland / Grafschaft Bentheim – Die Agentur für Arbeit überprüft zur Zeit, ob die gesetzlichen Bestimmungen zur Beschäftigung Schwerbehinderter eingehalten wurden. Arbeitgeber, die mindestens 20 Stellen bieten, sind verpflichtet auf mindestens fünf Prozent der Stellen schwerbehinderte Menschen einzusetzen. Ansonsten müssen die Unternehmen eine Ausgleichszahlung leisten. Bis zum 31. März müssen alle Unternehmen aus dem Emsland und der Grafschaft Bentheim mit mehr als 20 Beschäftigten ihre Daten bei der Arbeitsagentur einreichen. Weitere Informationen erteilt die Agentur für Arbeit in Nordhorn.

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