Anmeldefrist und Regelungen für Osterfeuer in Lingen
Lingen. In Lingen läuft die Anmeldefrist für Osterfeuer in diesem Jahr. Darauf macht die Stadt aufmerksam und weist in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die[nbsp] Die Stadt Lingen weist Regelungen für die Brauchtumsfeuer hin. Osterfeuer müssen bis zum 29. März 2019, bei der Stadt Lingen angemeldet werden. Die Veranstalter müssen sicherstellen, dass das Feuer nicht zur Müllverbrennung missbraucht wird. Verbrannt werden dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Baum- und Strauchschnitt. Nicht verbrannt werden dürfen Bauholz, Gartenzäune, Haus- und Sperrmüll sowie Kunststoffe, Papier, Pappe und Altöl. Damit verhindert wird, dass Tiere Unterschlupf suchen, dürfen die pflanzlichen Abfälle frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. Am Karsamstag ist eine Umschichtung der vorhandenen Haufen erforderlich. Am Tag der Veranstaltung selbst sind vor dem Abbrennen des Osterfeuers zum Schutze der Kleintiere zudem Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen. Antragsformulare für Osterfeuer sind bei der Stadt Lingen erhältlich. /sms
Weitere Informationen gibt es beim Fachdienst Umwelt, Tel. 9144-362. Ein Antragsformular ist unter www.lingen.de als Download (Brauchtumsfeuer) und im Fachdienst Umwelt erhältlich.