Angeklagter nicht zur Verhandlung erschienen – Strafbefehl erlassen

Lingen – Im Betrugsfall bei der Übernahme einer Gaststätte hat das Amtsgericht einen Strafbefehl erlassen. Zum gestrigen Verhandlungstermin war der 58-jährige Angeklagte nicht erschienen. Das Gericht hatte daraufhin eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 25 Euro verhängt. Dem Mann wird vorgeworfen, Ende 2008 / Anfang 2009 bei der Übernahme einer bekannten Lingener Gaststätte durch eine Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz, verschiedene Handwerkerleistungen und Warenlieferungen in Anspruch genommen zu haben, ohne diese bezahlen zu wollen.

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