Angeklagter muss eine Geldstrafe von 630 Euro zahlen
Meppen – Vor dem Landgericht Osnabrück ist die Berufung eines 30-jährigen Mannes aus Haren als unbegründet verworfen worden. Er hat sich im Oktober 2017 als Insasse der JVA Meppen Justizvollzugsbeamten gegenüber aggressiv verhalten und sie geschlagen. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Mann im Oktober vergangenen Jahres bereits wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 630 Euro. Das Urteil hat jetzt Bestand. Der Mann kann aber noch Revision einlegen. /lm