Amtsgericht Papenburg verurteilt Mann zu zwei Jahren auf Bewährung
Papenburg – Das Amtsgericht Papenburg hat heute einen Mann wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäß des Jugendstrafrechts zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Dem Mann war Drogenhandel in nicht geringer Menge vorgeworfen worden. Der Fall stellte sich vor Gericht aber als recht kompliziert heraus. Denn die Tatvorwürfe waren zurückzuführen auf unwahre Angaben des Angeklagten, die er aus Angst vor einer Mittäterin bei der Polizei gemacht hatte. Letztendlich ist er aber für 13 Taten selbst verantwortlich. Dabei hat er zwölf Mal mit Drogen gehandelt und ein Mal Drogen besessen, immer in einer Menge von 50 Gramm oder mehr. Zusätzlich zu der Bewährungsstrafe werden ihm 3.000 Euro Gewinn aus dem Drogenhandel eingezogen und er muss eine Bewährungsauflage von 750 Euro zahlen. Sollte der junge Mann während seiner zweijährigen Bewährung auffällig werden, muss das Gericht zu einer neuen Hauptverhandlung zusammengekommen. /lm