Emsland/Grafschaft Bentheim

Ab morgen: Schnittverbot für Gehölze in der freien Landschaft

Emsland / Grafschaft Bentheim – Ab morgen bis zum 30. September ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden und zu beseitigen. Das teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einer Pressemitteilung mit. Von dem Verbot betroffen sind Gehölze in der freien Landschaft, beispielsweise Wallhecken und Windschutzhecken am Rand von Äckern, die wichtige Nistplätze für einzelne Vogelarten sind. Erlaubt seien weiterhin schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen. Außerdem gelte das Verbot nicht für Privatgärten, so die Landwirtschaftskammer. Für Landwirte kann die Nichtbeachtung des Gehölzschnittverbotes eine Kürzung der Agrarförderung nach sich ziehen. /nh

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