Ab morgen gibt es das Betreuungsgeld
Emsland/Grafschaft Bentheim – Ab morgen gibt es das Betreuungsgeld. Eltern von Kindern, die ab dem 01.08.2012 geboren wurden, haben dann einen Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie keine öffentliche frühkindliche Förderung in einer Tagesstätte (Kindergarten, Krippe) oder Kindertagespflege (Tagesmütter/-väter) in Anspruch nehmen. Bisher sind in der Grafschaft zwei Anträge eingegangen, im Emsland sind es 19 Anträge. Mehr Anträge werden für den Herbst erwartet, wenn das 14-monatige Erziehungsgeld abläuft. Das Betreuungsgeld ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden, – allerdings wird es bei Berechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen, in vollem Umfang als Einkommen berücksichtigt und auf diese Leistungen angerechnet.