30-jähriger vom Vorwurf der Körperverletzung frei gesprochen
Meppen – Ein 30-jähriger Mann ist vom Vorwurf der Körperverletzung vom Amtsgericht Meppen frei gesprochen worden. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen als Türsteher einer Meppener Diskothek einen Gast auf’s Ohr geschlagen und ihm in die Rippen getreten zu haben. Dadurch hatte das Opfer angeblich mehrere Rippenbrüche erlitten und ein geplatztes Trommelfell. Zwei Freunde des Opfers wurden als Zeugen für die Tat benannt und vor Gericht gehört. Diese verstrickten sich allerdings in Widersprüche, so dass der Eindruck einer Absprache entstand. Der Angeklagte wurde freigesprochen, die Staatsanwaltschaft behielt sich außerdem vor ein Verfahren gegen das Opfer und dessen Freunde wegen Falschaussage einzuleiten. /sms