Lingen

30-Jähriger muss nach Körperverletzung in Lingen für acht Monate in Haft

Lingen – Ein 30-Jähriger muss wegen vorsätzlicher Körperverletzung für acht Monate in Haft. Das hat das Amtsgericht Lingen entschieden. Der Verurteilte hatte von seinem späteren Opfer zunächst Cannabis gekauft. Weil er dieses aber nicht direkt bezahlen konnte, hatte er dem Mann sein Handy als Pfand gegeben. Im Januar diesen Jahres hatte er den Geschädigten dann in dessen Wohnung aufgesucht und ihm mehrfach mit der Faust gegen Kopf und Oberkörper geschlagen. Anschließend nahm er das Mobiltelefon des Mannes, 60 Euro und 30ml Methadon an sich. Der Geschädigte erlitt einen Rippenbruch und eine Platzwunde am Kopf. Neben der Haftstrafe muss der 30-Jährige dem Opfer auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig./wp

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