29-jähriger muss sich wegen Drogenbesitzes in Berufungsverfahren verantworten
Lingen – In einem Berufungsverfahren muss sich heute ein 29-jähriger Angeklagter vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Das Amtsgericht Lingen verurteilte ihn am 22. August 2017 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, seit dem sitzt er in der JVA Meppen. Er soll am 26. September 2016 von einer unbekannten Person Marihuana im Wert von circa 270 Euro für den Eigenkonsum erworben haben. Zu dem Termin heute sind auch ein Sachverständiger und ein Zeuge geladen. /nh