Verurteilter Meppener zieht Berufungsantrag zurück
Meppen / Osnabrück – Das Landgericht Osnabrück hat heute das Berufungsverfahren eines 61-jährigen Meppeners verhandelt. Er hatte im März letzten Jahres während eines Streitgesprächs seinem Gegenüber mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Anschließend hat er einen Hartplastikgegenstand genommen und seinem Opfer damit noch mehrmals gegen den Kopf geschlagen, obwohl dieser schon am Boden gelegen hatte. Das Amtsgericht Meppen hatte ihn dafür im September 2011 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Heinrich B. Berufung eingelegt. Heute wurde das Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt. Der Vorsitzende Richter hatte dem Angeklagten klar gemacht, dass sein Strafmaß noch recht mild ausgefallen sei in Anbetracht seiner Tat. Der Angeklagte hatte daraufhin die Berufung zurückgezogen.