Verfahren gegen Speller Pfarrer wegen Vergewaltigung wird nicht eröffnet

Spelle/Osnabrück. Das Verfahren gegen den früheren Speller Pfarrer wegen der Vergewaltigung einer 14-jährigen wird nicht eröffnet. Diese Entscheidung der Jugendkammer gibt das Landgericht Osnabrück nun in einer Pressemitteilung bekannt. Dem mittlerweile 51-jährigen Pfarrer wurde vorgeworfen, im Sommer 1990 eine 14-jährige in der Harener Kaplanei unter Anwendung von Gewalt zweimal vergewaltigt zu haben. Der ehemalige Pfarrer räumte zwar die sexuellen Kontakte ein, betonte aber, diese seien einvernehmlich und ohne Gewalt geschehen. Die Frage nach der Anwendung von Gewalt könne nach Ansicht der Jugendkammer nicht eindeutig und durch Beweise geklärt werden, aus diesem Grund würde das Verfahren nicht eröffnet werden. Ein Verfahren wegen des sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener ist bereits verjährt. Der Beschluss ist von den Beteiligten nicht angegriffen worden und rechtskräftig. Auch das Bistum Osnabrück hat einer Pressemitteilung nach diesen Beschluss des Landgerichts zur Kenntnis genommen. Gegen den ehemaligen Pfarrer besteht aber noch ein kirchenrechtliches Verfahren beim Vatikan, dessen Entscheidung noch aussteht. Bis zum Ausgang dieses Verfahrens bleibt der ehemalige Pfarrer von Spelle seiner kirchlichen Ämter enthoben.

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