Schmerzensgeldklage gegen Kivelinge abgewiesen
Lingen. Die Kivelinge müssen kein Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Osnabrück hat eine entsprechende Klage gegen den Verein abgewiesen. Ein Besucher des Kivelingsfestes hatte die Bürgersöhne auf zehn Tausend Euro Schmerzensgeld verklagt. Er war vom Prügelbalken gefallen und hatte sich dabei einen Halswirbel gebrochen. Der Kläger leidet bis heute unter den Folgen. In seinen Augen hatten die Kivelinge die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Das Gericht war allerdings der Meinung, dass der Bereich unterhalb des Prügelbalkens ausreichend gesichert war. Der Kläger hat noch die Chance beim Oberlandesgericht in Oldenburg Berufung einzulegen.