Papenburger zu 7 Jahren Haft verurteilt
Papenburg / Osnabrück – Das Landgericht Osnabrück hat den 40-jährigen Papenburger zu 7 Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurden wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Inzests verurteilt. Er hatte in der Hauptverhandlung eingeräumt von 2001 bis 2011 mit seinen beiden Töchtern Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Die Mädchen waren zur Zeit der Vorfälle zwischen 11 und 16 Jahren alt gewesen. Bei dem letzten Übergriff im Januar 2011 wurde die jüngere Tochter schwanger. Zu Gunsten des Angeklagten hat die Kammer beim Strafmaß das Geständnis des Angeklagten berücksichtigt, was beiden Töchtern eine Aussage vor Gericht erspart hat. Zu seinen Lasten waren die hohe Anzahl der Vorfälle, das Alter der Töchter und der lange Tatzeitraum zu berücksichtigen. Insgesamt hielt die Kammer daher eine Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren für tat- und schuldangemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.