OVG-Urteil: Meppen darf Bau von Mastställen begrenzen

Meppen – Die Stadt Meppen ist berechtigt, den Bau neuer Tierställe zu begrenzen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, kurz OVG, jetzt entschieden. Damit werden die Wohngebiete im westlichen Stadtgebiet vor neuen Stallanlagen geschützt, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Bürgermeister Jan Erik Bohling zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Der Rat der Stadt hatte bereits 2006 beschlossen, dass Tierhaltung nur noch auf bestimmten Flächen möglich sei und Landwirte den vorhandenen Tierbestand nur beim Einsatz spezieller Filtertechniken erhöhen dürfen.

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