Osterfeuer müssen angemeldet werden

Grafschaft Bentheim – Der Landkreis weist darauf hin, dass Osterfeuer bis zum 30. März angemeldet werden müssen. Vor dem Anzünden des Osterfeuers müssen die Holzstapel außerdem umgeschichtet werden, damit keine Tiere zu schaden kommen. Abfälle wie Sperrmüll dürfen nicht verbrannt werden.

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