Neue Brandschutzauflagen für Stallneubauten
Emsland. Das emsländische Landvolk und der Landkreis Emsland haben neue Auflagen für den Brandschutz bei Stallneubauten wie Mastställen erarbeitet. Das gibt der Landkreis jetzt in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem emsländischen Landvolk bekannt. Die Anforderungen seien ebenfalls in Absprache mit dem Niedersächsischen Landkreistag sowie den Niedersächsischen Sozial- und Landwirtschaftsministerien festgelegt worden. Zu den Auflagen gehören nun unter anderem schwer entflammbare Dämmstoffe, ein Brandmelder und das Verbot offener Gasflammen zur Aufheizung des Stalles. Mit diesen Brandschutzauflagen hat der Landkreis Konsequenzen aus einem Genehmigungsverfahren gezogen, bei dem im vergangenen Jahr erstmals der Vorrang des Tierschutzes in sogenannten Intensivtierhaltungsanlagen bei einem Brandfall eingefordert worden war.