NABU stuft geplante Mastanlagen in Wippingen als nicht genehmigungsfähig ein

Emsland – Die geplanten Hähnchenmastanlagen in Wippingen sind nicht genehmigungsfähig. Das haben die Gegner der Anlage jetzt dem Landkreis Emsland in einer Nachberechnung der Immissionssituation vorgelegt. Es wurde ein weiterer Gutachter mit der Nachberechnung der Immissionssituation beauftragt. Im Unterschied zur ersten Berechnung schließt diese auch die neu geplante Kotlagerfläche und die Emissionen aus den Giebellüftern mit ein. Vom Gutachter des Landkreises waren diese Punkte als „irrelevant“ für die Immissionsrate bezeichnet worden. Die neue Berechnung ergab jedoch etwas anderes: Wegen dieser beiden Emissionsquellen steigt die Stickstoffbelastung für den angrenzenden Wald erheblich an. Der Grenzwert des Stickstoffeintrags wird um ein Vierfaches übertroffen. Deshalb stuft der NABU die Anlage als nicht genehmigungsfähig ein. Abgesehen von den Folgen für die Hähnchenmastanlage in Wippingen fordert der NABU-Regionalverband nun außerdem vom Landkreis, dass alle vorgelegten Immissionsschutzgutachten von einem unabhängigen Sachverständigen geprüft und ggf. auch nachberechnet werden.

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