Meppener Unternehmer wegen Baugefährdung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht
Osnabrück / Meppen – Ein 60-jähriger Bauunternehmer muss sich heute in einem Berufungsverfahren vor dem Osnabrücker Landgericht verantworten. Ihm werden Baugefährdung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Der Geschäftsführer einer Firma für Solar- und Bürotechnik soll die nötigen Sicherheitsmaßnahmen beim Installieren von Solaranlagen nicht eingehalten haben, obwohl er mehrfach darauf hingewiesen wurde. Dadurch wurde ein Leiharbeiter verletzt, als er durch eine ungesicherter Lichtplatte durchs Dach einer Scheune brach. Seitdem ist der Mann vermindert erwerbsfähig. Der Bauunternehmer wurde dafür bereits vom Amtsgericht Meppen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.