Meppener Bauleitplanung vor dem Bundesverwaltungsgericht bestätigt

Meppen. Die Bauleitplanung für den Siedlungsrand der Ortschaften Versen, Fullen und Rühle ist nun rechtsgültig. Das hat laut der Stadt Meppen das Bundesverwaltungsgericht Leipzig nun in einem Revisionsverfahren bestätigt. In diesem Verfahren wurde die Beschwerde eines Landwirtes aus Groß Fullen abgewiesen. Mit dem Bebauungsplan sollen die Wohngebiete vor neuen Stallanlagen und deren Immissionen geschützt werden. Die Stadt Meppen hat nach eigener Aussage als eine der ersten Kommunen bundesweit die Möglichkeit der Bauleitplanung genutzt. Eine Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.

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