Im Streit ums Wespennest wird ein Gutachten erstellt
Grafschaft Bentheim – Im Streit um ein angeblich sorgfaltswidrig entferntes Wespennest wird zunächst ein Gutachten erstellt. Eine Frau hatte den Landkreis Grafschaft Bentheim im letzten Sommer mit der Entfernung eines Wespennests beauftragt. Danach warf sie dem Landkreis allerdings vor, dass von dem versprühten Insektizid auch etwas in ihre Wohnräume gelangt sei und hatte Schadensersatz von über 23.000 Euro eingefordert. Gestern wurde der Fall vor dem Osnabrücker Landgericht verhandelt. Zu einer gütlichen Einigung kam es dabei nicht. Stattdessen soll erst mal ein Gutachter klären ob in den Räumen der Klägerin tatsächlich eine Belastung nachweisbar ist.