HWK gegen neue Fahrtenschreiber-Regelung
Emsland / Grafschaft Bentheim – Die Handwerkskammer Osnabrück / Emsland, kurz HWK, äußert sich in einer Pressemitteilung enttäuscht über eine Entscheidung des EU-Parlaments. Das Parlament hat entscheiden das alle Fahrzeuge ab einem Gewicht von 2,8 Tonnen für Fahrten über 50 Kilometer mit einem Fahrtenschreiber, einem so genannten Tachographen, ausgerüstet sein müssen. Die Entscheidung treffe vor allem den Mittelstand im ländlichen Raum, so HWK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heinz-Gert Schlenkermann. Vor allem Handwerksbetriebe nutzen Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen. Die Nachrüstung mit Fahrtenschreiber und entsprechender Software dürfte mehrere Tausend Euro kosten. Die HWK Osnabrück / Emsland fordert jetzt die Ausweitung auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen zurückzunehmen und einen Ausnahmeradius von 150 Kilometer festzulegen.