Hartz-IV-Empfänger verschwieg Einnahmen vor mehr als 17.000 €

Meppen. Das Amtsgericht hat einen Hartz-IV-Empfänger zu sieben Monaten Haft wegen Betruges verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hatte in der Zeit zwischen 2007 und 2011 Arbeitslosengeld Zwei bezogen und nebenbei als DJ in Diskotheken Geld verdient. Dies hatte er aber dem Sozialamt in der Stadt Meppen nicht angegeben. Insgesamt hatte er 17.380 Euro zu Unrecht bezogen. Auch das Finanzamt ist nun eingeschaltet worden.

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