Grafschaft muss 12.500 Euro an Abfallgebühren zurückzahlen
Lüneburg / Nordhorn – Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Berufungsantrag des Landkreises Grafschaft Bentheim in Sachen Abfallgebühren abgelehnt. Damit ist der Gebührensatz für unwirksam erklärt. Rund 70 Bürger hatten gegen den Gebührenbescheid des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Grafschaft Bentheim geklagt, weil sie nicht für die Entsorgung des Mülls aus Leer zahlen wollten. Der wird in der Müllverbrennungsanlage in Emlichheim entsorgt, die Kosten dafür, so die Kläger, würden den Grafschaftern in Rechnung gestellt. Der Landkreis muss nun etwa 12.500 Euro an Gebühren erstatten.