Freiheitsstrafen für 3 von 5 angeklagten Emsländern
Osnabrück / Emsland. Gegen drei der fünf vor dem Landgericht Osnabrück angeklagten Emsländer sind heute Freiheitsstrafen verhängt worden. Die Männer im Alter zwischen 23 und 33 Jahren sollen in der Zeit zwischen Juni letzten und Februar dieses Jahres in über einhundert Fällen in verschiedene Bürogebäude, Autohäuser und Firmen eingebrochen sein und dort Bargeld und wertvolle Gegenstände entwendet haben. Von den drei verurteilten Angeklagten wurde einer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, die beiden anderen zu 2 Jahren und 9 Monaten bzw. zu 3 Jahren und 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Täter waren weitestgehend geständig, die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig. Gegen die beiden anderen angeklagten Emsländer wird die Verhandlung am 9. August fortgesetzt.