Einbrecher bleibt in Haft; Landgericht bestätigt Urteil des Meppener Amtsgerichts
Osnabrück / Meppen – Das Osnabrücker Landgericht hat am Nachmittag in einem Berufungsverfahren ein Urteil gegen einen 21-jährigen Mann aus Meppen bestätigt. Er war bereits im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Meppen wegen 16-fachen Einbruchdiebstahls zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wurden. Bei der Verhandlung zeigte der Angeklagte sich geständig. Außerdem hat er sich selbst in eine stationäre Einrichtung einweisen lassen, dort sitzt er auch den Rest seiner Haftstrafe ab. Unter anderem hat er 2009 eine Spielothek in Meppen überfallen und dabei fast 2000 Euro erbeutet.