Ein Jahr Bewährung nach tödlichem Verkehrsunfall

Haselünne. Das Amtsgericht Meppen hat einen LKW-Fahrer aus Oldenburg wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Der Mann war im März 2011 bei rot über die Kreuzung der Bundesstraßen 213 und 402 in Haselünne gefahren. Dabei war der Laster mit dem Auto eines 31-jährigen Mannes kollidiert. Dieser starb bei dem Unfall. Zentrale Frage beim Prozess war, ob die Ampel wirklich rot zeigte. Die Richterin sah es als erwiesen an und verurteilte den LKW-Fahrer zu einem Jahr Haft auf Bewährung und einem Monat Fahrverbot.

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