Dieb muss für neun Jahre ins Gefängnis
Osnabrück / Nordhorn – Das Osnabrücker Landgericht hat heute den Fall eines 30-jährigen Berliners, der auch Straftaten in Nordhorn begangen hat verhandelt. Der Angeklagte wurde bereits wegen Diebstahls in 12 Fällen zu eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und zehn Monaten verurteilt. Einige der Diebstähle hat er auch in Nordhorn begangen, um sich mit dem Verkauf der Beute seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Das Bundesgerichtshof hatte aber im vergangenen Jahr festgestellt, dass der Angeklagte nur in elf Fällen verurteilt werden durfte, die Schuldfrage sei aber eindeutig geklärt. Jetzt wurde die Strafe neu bewertet. Der Angeklagte muss für insgesamt neun Jahre und drei Monate ins Gefängnis.