Connemann begrüßt neues Gesetz zum Verkauf im Internet

Berlin / Emsland – Die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann begrüßt das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor
Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr. Damit sollen Verbraucher besser vor Kosten- und Abofallen geschützt werden. Ein Verkauf im Internet komme jetzt nur noch zu Stande, wenn der Verbraucher durch einen Klick auf eine bestimmte Schaltfläche seine Kaufabsicht bestätige, so Connemann. Die Schaltfläche müsse zudem eindeutig benannt sein. Das, so Connemann weiter, werde Verbraucher vor unseriösen Angeboten im Internet schützen und die Gefahr von Missbräuchen senken.

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