Brennholz darf nur noch lufttrocken verheizt werden

Emsland/Grafschaft Bentheim. Brennholz darf nur noch lufttrocken zum Heizen im Kamin genutzt werden. Das gibt die niedersächsische Landwirtschaftskammer jetzt mit Berufung auf das novellierte Bundesimmisionsschutzgesetz bekannt. Demnach dürfe Brennholz nur noch weniger als 25 Prozent Feuchtigkeit enthalten. Nach Informationen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen soll die Einhaltung dieser Vorgabe für Holzfeuerungen bis 1.000 Kilowatt künftig auch vom Schornsteinfeger überprüft werden. Für eine schnelle Trocknung sollte Scheitholz vor Regen geschützt an einem luftigen Ort gelagert werden, empfiehlt die Landwirtschaftskammer.

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