BGH bestätigt Urteil gegen Emsländerin, die die Leiche ihres Vaters im Osterfeuer verbrannt hat
Lingen/ Lengerich. Eine Frau aus Lengerich muss ins Gefängnis, nachdem sie die Leiche ihres Vaters in einem Osterfeuer verbrannt hat. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Urteil des Landgerichts Osnabrück bestätigt. Die 40-jährige muss nun wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrugs und Urkundenfälschung für ein Jahr und drei Monate hinter Gitter. Außerdem muss sie 800 Euro Geldbuße zahlen, weil sie gegen das Bestattungsgesetz verstoßen hat. Ihr 42 Jahre alter Ex-Ehemann aus Lingen wurde deswegen zu 500 Euro Bußgeld verurteilt. Das Paar hatte den Vater pflegen wollen. Der verwahrloste mehr und mehr. Außerdem unterbanden die beiden nicht die Alkoholsucht des Mannes. Nachdem der Vater verstorben war, hatte das Paar die Rente weiter kassiert.