Berufungsverfahren: Ehefrau verprügelt?

Neuenhaus. In einem weiteren Berufungsverfahren vor dem Landgericht muss sich ein Neuenhauser wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verantworten. Der heute 39-jährige soll im Sommer 2011 seine Ehefrau verprügelt haben. Unter anderem schlug er mit der Fernbedienung in die Rippen. Als die Frau flüchten wollte, zog er sie an den Haaren zurück ins Haus und schlug weiter auf sie ein. Er wurde deswegen vom Amtsgericht Anfang Juni zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

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