Berufungsgericht erhöht Strafe gegen 39-Jährigen Neuenhauser

Osnabrück / Neuenhaus – Ein 39-jähriger Mann aus Neuenhaus wurde heute in einem Berufungsverfahren zu einer höheren Schmerzensgeldzahlung verurteilt. Ansonsten hat das Landgericht Osnabrück ein Urteil vom Amtsgericht Nordhorn bestätigt. Der Mann hatte seine Frau verprügelt und sie bedroht. Aus diesem Grund wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er statt 2500 jetzt 3000 Euro Schmerzensgeld an die inzwischen geschiedene Frau zahlen.

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