Berufungsantrag von Patrick H. aus Nordhorn abgelehnt
Nordhorn / Osnabrück – Heute wurde am Landgericht Osnabrück der Berufungsantrag des jetzt 20jährigen Angeklagten Patrick H. aus Nordhorn verhandelt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht zum 24. April 2011 in der Discothek „Abacco“ verbal mit einem anderen Gast aneinandergeraten sein. Der Türsteher hatte H. deshalb aufgefordert die Disco zu verlassen. Der Angeklagte hatte sich geweigert und schlug dem Türsteher schließlich sogar ins Gesicht. Daraufhin wurde er gewaltsam zu Boden gebracht. Die inzwischen gerufenen Polizeibeamten legten Patrick H. Handschellen an und nahmen ihn in Gewahrsam. Der Angeklagte soll die Polizeibeamten wüst beschimpft und einem sogar ins Gesicht gespuckt haben. Am 23. August 2011 wurde er wegen dieser Vergehen zu einer Jugendstrafe von 9 Monaten verurteilt. Daraufhin legten die Anwälte von Patrick H. Berufung ein, sie wollten, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Antrag wurde heute vom Gericht abgelehnt. Patrick H. muss die Strafe von neun Monaten im Jugendgefängnis verbüßen.