Abwassergebührenerhebung der Stadt Lingen ist rechtswidrig / Verwaltungsgericht gibt Klage statt
Lingen/Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat gestern einer Klage stattgegeben, mit der sich Kläger aus Lingen gegen ihre Heranziehung zu Abwassergebühren für Schmutzwasser durch die Stadt Lingen für das letzte und dieses Jahr gewandt haben. Die Gebührenerhebung sei demnach rechtswidrig, weil die Abwassergebührensatzung der Stadt im Hinblick auf den Gebührensatz für Schmutzwasser unwirksam ist. Hintergrund ist, dass ein in Lingen ansässiges Unternehmen einen Sonderleitervertrag für das Abwasser mit der Stadt geschlossen hatte, durch den das Unternehmen von der Gebührenpflicht für die Schmutzwasserreinigung befreit wurden. Diese Ausnahme verletzt laut dem Urteil die Gleichbehandlung aller Gebührenpflichtigen und führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der übrigen Gebührenzahler. In einer Stellungnahme erklärt die Stadt Lingen, dass für den Fall, dass eine klarstellende Satzungsänderung erforderlich sein sollte, es eine Korrektur der Satzung geben sollte. Eine Änderung der Gebührenkalkulation erscheine derzeit aber nicht erforderlich. Auch Auswirkungen auf die Abwassergebühren in Lingen soll es nicht geben. Ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden, ist noch offen.