Abifestival-Veranstalter müssen Verkehrsposten stellen

Osnabrück / Lingen – Das Osnabrücker Verwaltungsgericht hat einen Antrag der Veranstalter des Abifestivals abgelehnt. Dabei ging es darum, dass die Veranstalter sich nicht in der Pflicht sahen bestimmte Straßenzüge mit Verkehrsposten zu überwachen. Die ist aufgrund der Größe des Festivals notwendig geworden. Das Gericht sieht die Verasntalter aber in der Pflicht auch die Kosten für diese Verkehrsposten zu übernehmen, da sie im Vergleich zu den erwarteten Einnahmen nur sehr gering seien.

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